Förderung

Euer Budget reicht weiter als Ihr denkt.

Mehr Weiterbildung. Weniger Kosten. Dank staatlicher Förderung.

Qualifizierungschancengesetz | QCG

Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern in Deutschland und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Arbeitnehmer auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Unternehmen und deren Mitarbeiter über einen Bildungsgutschein finanziell, durch den sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt bis zu 100 % durch staatliche Mittel getragen werden (können). Als erfahrene Weiterbildungsanbieter unterstützen wir Euer Unternehmen und Eure Mitarbeiter, eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung zu erhalten.

Voraussetzungen für eine Förderung

1
Weiterbildungsdauer: > 120 Stunden
Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
2
AZAV-zertifizierter Bildungsträger
Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert).
3
Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis
Die Mitarbeiter müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
4
Verbesserung der beruflichen Chancen des Mitarbeiters durch die Weiterbildung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen insbesondere für Mitarbeiter, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Für bestimmte Gruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter) sind die Voraussetzungen zur Förderung möglicherweise erleichtert.
5
Nachweis des Weiterbildungsbedarfs durch das Unternehmen
Die Weiterbildung muss für die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit des Mitarbeiters förderlich sein. Ebenso muss das Unternehmen einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zum Beispiel die Fachkenntnisse erweitert, die für das Unternehmen oder den Arbeitsplatz des Mitarbeiters wichtig und/ oder auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.
Ein Mann sitzt an seinem Notebook in einer kreativen Arbeitsumgebung
 

Höhe und Umfang der Förderung

 Es werden sowohl Lehrgangskosten übernommen als auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der Beschäftigten. Auch das Alter des Mitarbeiters oder ein Behinderungsgrad spielen eine Rolle. Vor allen Dingen kleine und mittlere Unternehmen können von Förderungen zu den Lehrgangskosten von bis zu 100 % profitieren. Höhe der Förderung:  Die Förderquote für Lehrgangskosten staffelt sich nach Unternehmensgröße: 
  • Bis 10 Mitarbeitende: bis zu 100%
  • Bis 249 Mitarbeitende: bis zu 50%
  • Ab 250 Mitarbeitende: bis zu 25%
 Soll die Weiterbildung während der Arbeitszeit durchgeführt werden, kann das Unternehmen einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragen. Dieser ist ebenso wie die Übernahme der Lehrgangskosten abhängig von der Größe des Unternehmens. Auch eine berufsbegleitende Belegung ist möglich, dann entfällt der Arbeitsentgeltzuschuss. Unsere Akademien bieten aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit unserer E-Learning-Angebote verschiedene Durchführungsmöglichkeiten an: Unsere Kurse können in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend belegt werden. Die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl für die Weiterbildung bestimmt letztendlich deren Dauer.
Ablauf

Beantragung der Förderung | Was ist zu beachten?

Und so funktioniert’s
1
Beratung mit der Agentur für Arbeit:
Der erste Schritt besteht darin, einen Termin bei der Agentur für Arbeit zu vereinbaren, um sich individuell über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren. Dies kann durch das Unternehmen oder durch den Mitarbeiter erfolgen. Ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit muss vorab erfolgen.
2
Antragstellung für den Bildungsgutschein:
Entweder stellt der Mitarbeiter selbst den Antrag auf einen Bildungsgutschein oder die Personalabteilung des Unternehmens wird diesbezüglich aktiv. In beiden Fällen muss durch den Berater bei der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob eine Förderung in Frage kommt.
3
Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers und -angebots:
Der Mitarbeiter/ das Unternehmen muss einen Bildungsträger und ein Weiterbildungsangebot auswählen, die von der Agentur für Arbeit anerkannt sind. Sowohl der Bildungsträger als auch das Weiterbildungsangebot müssen für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert) sein.
4
Genehmigung und Durchführung:
Nach der Genehmigung des Bildungsgutscheins durch die Agentur für Arbeit (dies dauert meist einige Wochen), kann der Mitarbeiter die Weiterbildung beginnen. Das Unternehmen sollte den Mitarbeiter während des gesamten Prozesses unterstützen und gegebenenfalls auch Freistellungen oder flexible Arbeitszeiten für die Teilnahme an der Weiterbildung organisieren.
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AZAV-zertifizierte Bildungsträger

 Unsere Akademien sind zugelassene und AZAV-zertifizierte Bildungsträger und bieten eine Vielzahl von Weiterbildungen an, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden. In einem persönlichen Beratungstermin erarbeiten wir gemeinsam die passende Weiterbildung für Euer Team und besprechen die gewünschte Durchführungsform — ob Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Anschließend erhaltet Ihr ein konkretes Angebot, das Ihr der zuständigen Agentur für Arbeit zur Prüfung vorlegen könnt. Noch Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter? Wir beraten Euch gerne — kostenlos und unverbindlich.
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