FAQ

Häufige Fragen zur Weiterbildung von Unternehmen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Unternehmen uns am häufigsten stellen: zur Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, zu Teamfortbildungen und Inhouse-Schulungen, zur Schulungspflicht nach dem EU AI Act sowie zur Abwicklung von Firmenbuchungen. Was hier nicht steht, klärt unsere Bildungsberatung im Gespräch.

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht Unternehmen, Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis weiterzubilden und dafür Zuschüsse der Agentur für Arbeit zu erhalten. Gefördert werden Lehrgangskosten mit 25 bis 100 Prozent, gestaffelt nach Betriebsgröße, plus Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Voraussetzung ist eine nach AZAV zugelassene Maßnahme mit mehr als 120 Unterrichtsstunden. Über jeden Antrag entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Die Akademie für die Deutsche Wirtschaft ist als Träger AZAV-zertifiziert und bietet AZAV-zertifizierte Weiterbildungen an.

Die Förderquote der Lehrgangskosten staffelt sich nach Betriebsgröße: unter 50 Beschäftigte bis zu 100 Prozent, 50 bis 499 Beschäftigte bis zu 50 Prozent, ab 500 Beschäftigte bis zu 25 Prozent. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung steigt die Quote um 5 Prozentpunkte. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von 25 bis 75 Prozent möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft prüft Ihre individuelle Förderquote, kostenlos und unverbindlich.

Ein großer Teil des Portfolios der Akademie für die Deutsche Wirtschaft sowie der 8 weiteren Akademien ist förderfähig. Das QCG setzt mehr als 120 Unterrichtsstunden und eine AZAV-Maßnahmenzulassung voraus; kürzere Formate erfüllen das nicht und laufen über andere Finanzierungswege. Was zu Ihrem Bedarf passt, prüft die Bildungsberatung vor der Buchung.

Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und muss vor Kursbeginn gestellt werden. Nachträglich ist keine Förderung möglich. Der Ablauf: Bedarf und Förderweg klären, Antrag stellen, zugelassene Maßnahme auswählen, Bewilligung abwarten. Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft liefert das prüffähige Angebot und die Zulassungsunterlagen, die Sie für den Antrag brauchen.

Die Akademien unter dem Dach der Akademie für die Deutsche Wirtschaft sind nach AZAV zugelassene Bildungsträger, geprüft durch die CertQua als fachkundige Stelle. Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit genügt das allein nicht: Zusätzlich muss die einzelne Maßnahme nach AZAV zugelassen sein. Welche Kurse diese Maßnahmenzulassung tragen, prüft die Studienberatung für Ihren konkreten Bedarf.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ob eine Person im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet die Agentur für Arbeit. Vor der Antragstellung prüft die Bildungsberatung mit Ihnen, welche Mitarbeitenden in Frage kommen. Nicht förderfähig sind unter anderem Auszubildende, Minijobber, Werkstudenten, Praktikanten sowie Gesellschafter-Geschäftsführer ohne sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis.  Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft prüft die individuelle Förderfähigkeit, gerne für Sie, kostenlos und unverbindlich.

Wurde für eine Mitarbeitende oder einen Mitarbeitenden bereits eine über das QCG geförderte Weiterbildung genutzt, gilt eine Wartezeit von 2 Jahren bis zur nächsten Förderung. Ausnahmen sind möglich. Die Bildungsberatung prüft den Stand vor der Antragstellung mit Ihnen. Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft prüft die individuelle Förderfähigkeit, gerne für Sie.

Eine Ablehnung bindet Sie nicht an die Buchung. Weil der Förderantrag vor Kursbeginn gestellt wird, steht die Entscheidung vor dem Start fest. Wird abgelehnt, besprechen wir Alternativen: ein anderes Förderprogramm, ein anderes Kursformat oder die Selbstzahlervariante. Kontaktieren Sie einfach die Studienberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft, wir freuen uns auf Sie.

Nichts. Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft prüft kostenlos, welcher Förderweg für Ihr Unternehmen in Frage kommt, und stellt die Unterlagen für den Antrag bereit. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen als Arbeitgeber selbst. Paragrafen müssen Sie dafür nicht kennen.

Der Bildungsgutschein richtet sich an Menschen ohne Arbeit oder von Arbeitslosigkeit bedroht und wird der einzelnen Person ausgestellt. Das Qualifizierungschancengesetz fördert Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis; hier ist der Arbeitgeber der Antragsteller. Beide Wege setzen eine nach AZAV zugelassene Maßnahme voraus. Welches Instrument greift, klärt die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft gene mit Ihnen, im Gespräch.

Ja. Weiterbildungskosten für Mitarbeitende setzen Unternehmen als Betriebsausgaben ab. Für die Mitarbeitenden bleibt die Maßnahme nach § 3 Nr. 19 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit verbessert oder im überwiegend betrieblichen Interesse liegt. Ein geldwerter Vorteil entsteht dann nicht. Die rechtssichere Einordnung muss mit der Finance-Abteilung und/oder mit Ihrem Steuerberater erfolgen. Die Bildungsberatung der Akademie für die Deutsche Wirtschaft darf grundsätzlich (steuer-)rechtliche Fragen nicht beantworten.
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