Qualifizierungschancengesetz | QCG
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel ist es, Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und Mitarbeiter auf veränderte Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit, und zwar vor Kursbeginn. Gefördert werden die Lehrgangskosten, bei Freistellung zusätzlich ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße, in kleinen Betrieben bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Wir klären mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt, und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.Voraussetzungen für eine Förderung
Weiterbildungsdauer: > 120 Stunden
Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.AZAV-zertifizierter Bildungsträger
Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert).Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis
Die Mitarbeiter müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.Verbesserung der beruflichen Chancen des Mitarbeiters durch die Weiterbildung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen insbesondere für Mitarbeiter, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Für bestimmte Gruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter) sind die Voraussetzungen zur Förderung möglicherweise erleichtert.Nachweis des Weiterbildungsbedarfs durch das Unternehmen
Die Weiterbildung muss für die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit des Mitarbeiters förderlich sein. Ebenso muss das Unternehmen einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zum Beispiel die Fachkenntnisse erweitert, die für das Unternehmen oder den Arbeitsplatz des Mitarbeiters wichtig und/ oder auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.Sperrfristen beachten
Die letzte über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung muss mehr als zwei Jahre zurückliegen. Auch der Berufsabschluss des Mitarbeiters liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Frisch Ausgelernte sind über dieses Programm nicht förderfähig.Keine gesetzliche Pflichtschulung
Schulungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Freiwillige Qualifizierung darüber hinaus ist förderfähig. Die Grenze verläuft nicht am Kursnamen, sondern am Pflichtumfang. Wir grenzen das für Sie ab.Höhe und Umfang der Förderung
Ablauf
Beantragung der Förderung | Was ist zu beachten?
Und so funktioniert’s
Beratung mit der Agentur für Arbeit
Der erste Schritt ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Dort wird geklärt, ob eine Förderung für Ihr Unternehmen und den jeweiligen Mitarbeiter infrage kommt. Dieses Gespräch muss vor allen weiteren Schritten stehen.Kurs und Bildungsträger prüfen
Gefördert wird nur, was zugelassen ist. Sowohl der Kurs als auch der Bildungsträger brauchen eine Zulassung nach AZAV. Wir sagen Ihnen zu jedem Kurs, ob und über welche unserer Akademien das gegeben ist, und stellen die Unterlagen für die Agentur zusammen.Antrag vor Kursbeginn stellen
Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Bei mehreren Mitarbeitern mit vergleichbarem Bedarf geht das als Sammelantrag. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Bewilligung muss vor dem Kursstart vorliegen. Wer vorher anfängt, verliert die Förderung.Bewilligung und Start
Die Prüfung dauert in der Regel einige Wochen. Nach der Bewilligung startet die Weiterbildung. Die Lehrgangskosten werden meist direkt mit dem Bildungsträger abgerechnet, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt geht an Ihr Unternehmen.
Zugelassene Bildungsträger
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Sie wollen wissen, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam.Bildungsqualität auf die Sie sich verlassen können.
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Diane Eulentrop
Teamlead Bildungsberatung
Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr

Sascha Latza
Akademieleitung
Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr







